Foto von Rechtsanwalt Jochen Fischer
Jochen Fischer

Rechtsanwalt

Vorstand

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mediator, Wirtschaftsmediator (Deutsche Anwaltsakademie)

Foto von Rechtsanwältin Anja Butz
Anja Butz

Rechtsanwältin

Aufsichtsratsvorsitzende

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Foto von Rechtsanwalt Dirk Bömelburg
Dirk Bömelburg

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachkundige und individuelle Beratung, die Wahrung der Interessen und eine effiziente Vertretung unserer Mandanten


Die Kanzlei zählt neben Großunternehmen, mittelständischen und kleineren Unternehmen auch Privatpersonen, Selbstständige sowie Freiberufler aller Art zu ihren Mandanten. Gleichzeitig werden aber auch die rechtlichen Interessen von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Gebietskörperschaften, Verbände, Stiftungen und Vereine in unterschiedlicher Form vertreten.

Hauptaufgabe der Kanzlei ist es, umfassende, qualifizierte und nötigenfalls unkonventionelle Beratungsansätze zu bieten, die zur Umsetzung der vom Mandanten gewünschten praktischen Erfolge führen. Hierbei ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mandantschaft unablässig. Zielorientiertes und zügiges Arbeiten zeichnet die Kanzlei aus. Dokumentiert wird dies auch durch das Wissen und die Erfahrungen der in der Fischer Rechtsanwalts AG beschäftigten Rechtsanwälte.

Entsprechend den immer fortwährenden gesetzlichen und wirtschaftlichen Veränderungen bietet die Kanzlei eine Beratung im Zuge der Spezialisierung und laufenden Weiterbildung unter Verwendung modernster Medientechnik. Gerade die die üblichen Rahmen und Grenzen überschreitende Denkweise und der Blick für die Gesamtheit des jeweiligen Unternehmens und die Gesamtheit der Interessen, Vorhaben und Wünsche des jeweiligen Mandanten zeichnet diese Kanzlei aus.

Die Fischer Rechtsanwalts AG vertritt Ihre Mandanten vor Gerichten und Ämtern. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit in der außergerichtlichen Beratung auf zahlreichen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht und Verkehrsrecht. Die Bandbreite der Tätigkeit reicht von der strategischen Beratung in Rechtsfragen, sachgerechter Gestaltung vertraglicher Modalitäten bis hin zur Vertretung in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, wobei vorrangig die Vermeidung unnötiger prozessualer Verfahren angestrebt wird und stets auch die wirtschaftlichen Interessen des Mandanten im Fokus bleiben.

 
Kontaktieren Sie uns